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Apr 25 2015

Urheberrecht muss innovationsfreundlicher werden

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In ihrem aktuellen Jahresgutachten kritisiert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) das bestehende Urheberrecht als zu wenig innovationsorientiert. Die wachsende wirtschaftliche Bedeutung nutzergenerierter Inhalte wird nicht ausreichend berücksichtigt. Um dieses innovative Potenzial zu nutzen, sollte die kreative Umgestaltung von Werken unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Die komplexen Bestimmungen des Urheberrechts müssen vereinfacht und für die Nutzer transparenter werden. Die Expertenkommission fordert zudem die Einführung einer „allgemeinen Wissenschaftsschranke“.

Die wirtschaftliche Bedeutung von Werken und Inhalten, die von Nutzern geschaffen werden, steigt. Ein beachtlicher Teil der auf Videoportalen wie YouTube zugänglichen Inhalte stammt von privaten Nutzern und viele dieser Beiträge sind qualitativ hochwertig. Empirische Untersuchungen deuten darauf hin, dass ein Großteil des Marktwertes von Online-Unternehmen durch Beiträge der Nutzer entsteht. Das bestehende Urheberrecht beruht dagegen noch immer auf der Annahme, dass es strikt getrennte Rollen von „klassischen“ Anbietern wie Verlagen einerseits und passiven Nutzern andererseits gibt.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht können weitreichende Schutzrechte nachteilig sein, wenn sie kreative Nutzer einschränken und somit die Schaffung neuer Werke durch Nutzer verhindern. Die Expertenkommission empfiehlt daher, kreativen Nutzern größere Freiräume zu geben. So sollten Umgestaltungen von Werken erlaubt sein, sofern sie einen ausreichenden inneren Abstand zum Original wahren und nicht kommerziell sind. Die Expertenkommission bemängelt, dass die bestehenden Regelungen im Urheberrecht sehr komplex gehalten sind und damit der Rechtsakzeptanz in breiten Schichten der Bevölkerung entgegenstehen. Ein Großteil der Internetnutzer weiß nicht, welche Angebote im Internet legal und welche illegal sind. „Ein übermäßig komplexes Urheberrecht könnte sich also seine eigene Piraterie schaffen“, warnt die Expertenkommission.

Um den Zugang zu Wissen zu erleichtern, fordert die Expertenkommission die Einführung einer „allgemeinen Wissenschaftsschranke“. Derzeit bestehende Barrieren beim Zugang zu Wissen könnten damit reduziert werden. Eine praxistaugliche Neuregelung würde Wissenschaftlern und Studierenden unter anderem den digitalen Zugang zu Forschungsergebnissen in Zeitschriften und anderen Medien erleichtern.

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die Perspektiven des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland zu bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik.

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

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