Neulich auf einer Pressekonferenz eines Unternehmens, wollte sich ein Journalist bei dem Unternehmenssprecher noch einmal in Erinnerung rufen. Das Gespräch verlief durchaus in positiv netter Atmosphäre. Also wagte der Journalist den Vorstoß:
„Herr Schmidt, wir haben meines Erachtens damals sehr gut zusammengearbeitet. Leider habe ich nie wieder etwas von Ihnen gehört“.
„Ja, Herr Schulz, die Arbeit mit Ihnen war wirklich effektiv und Ihr Artikel ist sehr gut angekommen und wurde auch etliche hundert Mal abgerufen. Da haben Sie hervorragende Arbeit geleistet.“
„Vielen Dank, Herr Schmidt. Ich wollte heute gern diese Zusammenarbeit auffrischen und anfragen, ob Sie an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert sind?!“
Ja, Herr Schulz, das hatten wir uns auch überlegt, aber Ihr Honorar ist für uns einfach zu hoch!“
„Ich berechne die ganz normalen, gängigen Preise der Branche, Herr Schmidt“.
„Herr Schulz, Sie berechnen das Doppelte des marktüblichen Honorares.“
„Darf ich fragen, Herr Schmidt, wie Sie darauf kommen?“
„Sie sind doch damals von der Agentur „Mondpreistexte“ beauftragt worden, für uns zu schreiben?“
„Ja, das ist richtig“.
„Dann schaue ich einmal, ob ich die Rechnung sofort finde…….Ah, hier ist sie schon. Sehen Sie hier? Dieser Posten ‚Journalistischer Artikel‘. Er ist doppelt so hoch, wie das branchenübliche Honorar liegt.“
„Das ist nicht zu fassen. Herr Schmidt, ich versichere Ihnen, ich habe der Agentur genau nur die Hälfte dieses Betrages in Rechnung gestellt“.
Wir wissen nicht, wie diese Geschichte ausgegangen ist und ob Herr Schulz je wieder einen Auftrag von dem netten Herrn Schmidt bekommen hat. Fakt ist aber, dass Agenturen, die von einer Firma beauftragt werden einen Text zu erstellen, regelmäßig Leistungen dazu kaufen, diese Leistungen dem Journalisten oder Texter vergüten, jedoch bei der Weitergabe des Textes, 100 % (und manchmal mehr) aufschlagen.
Dies ist nach geltender Rechtsprechung nicht verboten – hat aber dennoch, nach Meinung des Pressebüros Hammaburger Texte (PHT) – Hertha-Margarethe Kerz“ ein Geschmäckle.
Haben Sie keine Scheu, bestehen Sie darauf, zu erfahren, wer die Texte schreibt. Wenn diese Person nicht aus dem Hause der Agentur kommt, also kein Angestellter ist, treten Sie mit dem Journalisten, der für Sie die Texte schreibt, in Kontakt. Fragen Sie ihn, welches Honorar er veranschlagt und fragen Sie Ihre Agentur vorab, wie sie mit diesen Kosten hantiert. Eine transparente Art des Umgangs ist, einerseits das Honorar des Journalisten in seiner tatsächlich angefallenen Höhe in der Rechnung zu vermerken und beispielsweise ein „Vermittlungshonorar“ als eigenen Posten, auszuweisen.