Hin und wieder oder öfter kommt es vor, dass eine Mail im Spam-Ordner landet, dort jedoch eigentlich nichts verloren hat. Dies ist insbesondere ärgerlich, wenn es sich um wichtige Geschäftspost wie Verträge, Rechnungen oder terminabhängige Unterlagen handelt. Neuerdings ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann konkret zu Schadenersatzforderungen führen.
Das Landgericht Bonn (LG Bonn, 15 O 189/13) hat nämlich in einem aktuellen Fall einen Anwalt Schadenersatzpflichtig gesprochen, weil dieser Termine versäumte, aufgrund der Tatsache, dass wichtige Unterlagen, die ihm elektronisch zugegangen waren, im Spam-Ordner gelandet sind. Da er seinen Ordner nie überprüft hatte, bekam er die Akten nicht, der Termin verstrich und sein Mandant erlitt einen erheblichen Schaden. Für diesen Schaden musste der Anwalt in Höhe von 90.000 € nun haften (v. 10.01.2014, Az. 15 O 189/13).
Das Landgericht war der Auffassung, dass wenn ein Anwalt eine Mailadresse angäbe, unter der er zu erreichen sei, er auch dafür Sorge tragen müssen, dass ihn etwaige Post erreiche. Er könne sich nicht darauf berufen, dass sein Anti-Spam-Programm versagt habe, da es allgemein bekannt sei, dass Mails immer wieder einmal irrtümlich dort landeten. Somit habe der Anwalt seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Es gehöre nach Meinung des Gerichts dazu, täglich diesen Ordner durchzusehen.
Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil, welches im konkreten Fall einen Anwalt trifft, sich auch im sonstigen Geschäftsleben durchsetzen dürfte – auch wenn dies heißt, dass täglich vielleicht 50 – 80 oder gar 100 Mails im Spam-Ordner auf ihren Absender und die Betreffzeile hin zu überprüfen sind. Um so wichtiger wird es zukünftig im Geschäftsleben, nicht nur bei der Versendung von Pressemitteilungen, sondern ganz allgemein, seinen Mailverkehr ordnungsgemäß und eindeutig zu kennzeichnen. Also einen eindeutigen Absender, eine eindeutige Betreffzeile.