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Juni 21 2015

Rechtlich zweifelhaft – kriminalpolitisch überflüssig – verfahrensmäßig unseriös

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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung:

Das sagte Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Till Steffen noch am 27.Mai 2015:

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten erklärt der Hamburg Justizsenator Dr. Till Steffen: „Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die von der Bundesregierung geplante anlass- und verdachtslose Überwachung aller Telekommunikationsteilnehmer mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Bis heute ist nicht belegt, dass es dieses massiven Grundrechtseingriffs kriminalpolitisch überhaupt bedarf. Deshalb lehne ich die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ab. Dass die Bundesregierung das Vorhaben jetzt im Schnellverfahren durchpeitschen will, ist bezeichnend. Offenbar hat sie selbst kein Vertrauen, dass der Gesetzentwurf einer seriösen fachlichen Beratung unter Beteiligung der Praxis standhält.“

Dieses Statement kam am 27. Mai 2015 aus der Behörde für Justiz und Gleichstellung Hamburg

Das PHT wundert sich: „Was die SPD bereit ist zu zahlen, wie viele Überzeugungen sie und Herr Gabriel aufgeben, nur, damit dieser Vizekanzler wird.“

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