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Jan 24 2016

1. Urteil zur Klage gegen MetaGer

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Ein Etappensieg

Einen Etappensieg konnte der SUMA-EV beim Landgericht Hannover erzielen. Das Gericht hat die Eilbedürftigkeit des Anliegens abgewiesen und die Klägerin zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Die klagende Anwältin fordert, das Recht auf Vergessen auch auf Assoziationen zu beanstandeten Begriffen, beispielsweise Namen, auszuweiten (siehe unsere Berichterstattung von gestern).

Damit würde der Betrieb von Suchmaschinen unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Schließlich sind die Zahl der Tippfehler oder Abweichungen von Originalbegriffen unübersehbar.

SUMA-EV ist Betreiber der Suchmaschine MetaGer: Die Gefahr für den MetaGer-Betrieb ist aber nicht gebannt. Die bisherige Gerichtsentscheidung lehnt die Klage nur aufgrund mangelnder Eilbedürftigkeit ab; eine Entscheidung in der Sache liegt nicht vor. Wenn die Klägerin in die Berufung oder ins Hauptverfahren geht, dann kann das Verfahren auch ganz anders ausgehen. Eine Entscheidung gegen MetaGer würde den Betrieb aller Suchmaschinen in Deutschland gefährden. Das Internet in Deutschland wäre kaum mehr nutzbar, die Digitale Agenda wäre Makulatur.

Zur Suchmaschine

Medienecho:

SUMA-EV

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