.
.
Dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft Patienten- und Mandanten-Daten beschlagnahmen, die Ärzte und Anwälte in der Cloud speichern? Gibt es ein Berufsgeheimnis in der Cloud? Reicht das geltende Recht zum Schutz aus oder muss das Gesetz geändert werden? Diesen Fragen geht der Strafrechtler und Experte für IT-Rechtsfragen Kai Cornelius von den Universitäten Heidelberg und Hamburg in seinem Vortrag „Berufsgeheimnisträger und Cloud Computing – Notwendigkeit einer Gesetzesanpassung?“ auf den Grund: Der Vortrag findet im Rahmen des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums Saarbrücken (IMK) statt.
Wann: Mittwoch, 18. November
Uhrzeit: 18.15 Uhr
Wo: Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
66123 Saarbrücken
Campus Gebäude B4 1, Hörsaal 0.07
Auch Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte und Ärzte speichern heute digitale Unterlagen und Informationen auf Servern externer Anbieter (Cloud Computing). Im Dickicht der rechtlichen Regelungen zur beruflichen Verschwiegenheitspflicht und des Datenschutzrechts fällt die Orientierung hier oft besonders schwer. Kai Cornelius wird in seinem Vortrag beleuchten, ob der Schutz des Berufsgeheimnisses durch die geltenden Regelungen ausreichend gewährleistet ist oder ob neue gesetzliche Regelungen auch strafprozessualer Art wie Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote notwendig sind.
Privatdozent Dr. Kai Cornelius, LL.M., hat eine Vertretungsprofessur für Strafrecht an der Universität Hamburg inne. Zuvor hat er Lehrstühle in Konstanz, Heidelberg und an der Humboldt Universität zu Berlin vertreten. Er arbeitete als Visiting Researcher an der University of Michigan (Ann Arbor) und als Marie-Curie-Host-Fellow an der Universität Wrocław (Breslau).
Das Informations- und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK) wird gemeinsam veranstaltet von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem Institut für Europäisches Medienrecht in Saarbrücken. Es bietet ein Forum für Studenten, Wissenschaftler, in der Praxis tätige Juristen und alle, die Interesse an Rechtsfragen der Informationsgesellschaft haben. Organisiert und moderiert werden die Vorträge von Professor Georg Borges, Professor Thomas Giegerich, Professor Jan Henrik Klement, Professor Stephan Ory, Professor Christoph Sorge und Dr. Christopher Wolf.
Weitere Informationen zum Vortrag
Universität des Saarlandes
.
.
.
.
.
.
.