Britischer Information Commissioner greift in Prozess um Eingriffe von Google in die Privatsphäre ein
Der Information Commissioner, der für die Regulierung von Internetunternehmen und der Nutzung privater Daten zuständig ist, hat das Berufungsgericht aufgefordert, in dem Fall zu intervenieren. Damit unternimmt der Beauftragte einen ersten Schritt, um britische Verbraucher dabei zu unterstützen, Google in die Verantwortung zu nehmen.
In ihrer Eingabe bei Gericht schrieben die Anwälte des Commissioner: „Der Commissioner wünscht die Eingabe zu machen, dass hier ernste Fragen … dazu verhandelt werden müssen, ob die Auslegung von Schäden aus Absatz 13 des Data Protection Act (DPA) auch Schäden nicht finanzieller Art umfassen sollte“ – unabhängig davon, ob die Argumentation von Google juristisch korrekt ist.
Google führte an, dass eine im Januar getroffene Entscheidung von Richter Justice Tugendhat vom obersten Zivilgericht, Klagen von Verbrauchern gegen das Unternehmen in England zuzulassen, falsch sei, da „der vorgebliche Eingriff in die Privatsphäre durch die Verwendung von Cookies [durch Google] nicht so schwerwiegend ist, dass Artikel 8 [des Human Rights Act von 1998] greift“ und somit hier „kein ernsthafter Verfahrensgrund vorliegt“. Das Unternehmen führt an, dass der Vorwurf unbegründet sei, weil die Verbraucher keinen finanziellen Schaden erlitten haben.
Marc Bradshaw, einer der drei Kläger in diesem Fall, begrüsste das Eingreifen des Information Commissioner: „Wir freuen uns sehr über diese Massnahme des Commissioner. Wir haben uns mehrfach schriftlich an sein Büro gewandt und ihn gebeten, einzugreifen und die britischen Verbraucher beim Schutz ihrer Privatsphäre zu unterstützen. Zwar ist Google ein Grossunternehmen mit umfangreichen Ressourcen, aber es muss die Verbraucher dennoch mit Respekt behandeln, indem es ihre Wünsche respektiert und ihre Privatsphäre nicht verletzt. Wir hoffen sehr, dass der Information Commissioner sich vor Gericht selbst davon überzeugen wird, welche umfangreichen technischen und juristischen Mittel Google heranzieht, um sein Handeln zu rechtfertigen und sich verzweifelt dagegen zu wehren, sich vor englischen Gerichten verantworten zu müssen. Er wird erkennen, dass er handeln muss, um weiteres Fehlverhalten dieses monopolistischen Giganten zu unterbinden. Jeder Bürger dieses Landes hat ein Recht auf Privatsphäre, und Google verstösst gegen dieses Grundrecht, egal, ob es uns nun Geld kostet oder nicht. Die Argumentation, es ginge ausschliesslich um Geld, ist typisch für Google.“
Dan Tench, der Partner der Anwaltskanzlei Olswang, der die Kläger vertritt, sagte: „Die Intervention des Information Commissioner in diesem Fall freut uns sehr. Hier entscheidet sich, ob Google vor englischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden kann, oder ob Eingriffe in die Privatsphäre nur dann geahndet werden, wenn der Verbraucher dabei einen finanziellen Schaden erleidet. Ein Richter des obersten Zivilgerichts hat bereits entschieden, dass Google sich diesen Vorwürfen inhaltlich stellen muss.“
Am kommenden Montag wird Google das Berufungsgericht ersuchen, die Klage, die von drei Mitgliedern der Google Governance Campaign als Musterverfahren vorgebracht wurde, abzuweisen. 170 potenzielle Kläger sind bereits registriert, und Millionen Apple-Benutzer weltweit könnten ebenfalls anspruchsberechtigt sein.