Artikel unterliegen dem Urheberrecht des Journalisten, der sie geschrieben hat. Aber das schließt Rechte Dritter nict aus. Wenn der Journalist seinen Artikel an eine Zeitung / Zeitschrift verkauft hat – und das geschieht häufig, bevor er überhaupt geschrieben wurde, darf er ihn anderen, beispielsweise den Zitatgebern vorab nicht zur Verfügung stellen. Der Käufer, damit die …