. . Zur ersten Lesung der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: „Union und SPD nehmen die fundamentale und grundsätzliche Kritik an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nicht wahr. Der Europäische Gerichtshof hat die alte Vorratsdatenspeicherung in seiner bahnbrechenden Entscheidung für europarechtswidrig erklärt. Nach zwei gescheiterten Anläufen vor dem Europäischen Gerichtshof …