. . Gesamtbilanz der Überwachungsmaßnahmen statt Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung . „Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten ist ein besonders schwerer Eingriff in das Menschenrecht auf Privatsphäre. Selbst eine begrenzte Speicherdauer von nur vier Wochen ermöglicht im digitalen Zeitalter die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die Aufdeckung gruppenbezogener Einflussstrukturen und Entscheidungsabläufe. Entsprechend hoch sind die …