BGH: BILD-Berichte zur Speer-Affäre von „hohem Öffentlichkeitswert“ Berlin – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die BILD-Berichterstattung zur sogenannten Speer-Affäre von Beginn an rechtmäßig war. In dem Karlsruher Urteil heißt es, die Informationen hätten „einen Missstand von erheblichem Gewicht“ offenbart, „an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse“ bestand. Zugleich hob der BGH die Urteile …