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Der gemeinnützigen Suchmaschine MetaGer droht der Ruin – Und dem Internetstandort Deutschland das Aus
Digitale Agenda ade! Durch die Klage einer Rechtsanwältin aus Norddeutschland droht dem SUMA-EV, gemeinnütziger Betreiber Deutschlands größter und sicherster Suchmaschine MetaGer.de, der Ruin. Die Anwältin fordert, das Recht auf Vergessen auch auf Assoziationen zu den beanstandeten Begriffen, beispielsweise Namen, auszuweiten. Für Dr. Wolfgang Sander-Beuermann, geschäftsführender Vorsitzender des SUMA-EV, ein Ding der Unmöglichkeit: „Würde der Klage stattgegeben, wäre das das Aus für alle Suchmaschinen in Deutschland. Eine Klageflut würde ihren Betrieb unmöglich machen“. Verwundert zeigte sich auch der IT-Fachanwalt Thomas Feil aus Hannover, der SUMA-EV vor Gericht vertritt: „Wir haben eine sofortige Abweisung der Einstweiligen Verfügung erwartet“. Das Landgericht Hannover hat sich nach der mündlichen Verhandlung zur Einstweiligen Verfügung jedenfalls erstmal vertagt.
Konkret klagt die Rechtsanwältin, Links zu löschen, die auf Webseiten mit einem Namen zeigen, der dem ihren ähnlich ist. Lässt man, so die Begründung der Einstweiligen Verfügung, in dem Namen der Anwältin einen Buchstaben weg, so werden beim Suchen nach diesem Namen Ergebnisse angezeigt, die der Klägerin missfallen. Bezug genommen wird dabei auf das EuGH-Urteil vom 13.5.2014 zum Recht auf Vergessen.
„Als wir diese Forderung zum ersten Mal sahen, haben wir nur gestaunt, auf welche Ideen man kommen kann“, so Dr. Wolfgang Sander-Beuermann. „Wenn man solche Forderungen akzeptieren würde, dann wären Namensnennungen im Internet praktisch für alle Suchmaschinen unmöglich. Zu jedem Namen gibt es Dutzende von ähnlichen Namen, die dann alle ein Recht auf Löschung hätten. Der Betrieb von Suchmaschinen wäre generell infrage gestellt. Das können wir als SUMA-EV – Verein für freien Wissenszugang, natürlich überhaupt nicht akzeptieren.“
Den Streitwert hatte die Klägerin mit 120.000,-EUR angesetzt. „Sicherlich um uns als kleinen Suchmaschinenbetreiber zu erschrecken, und schon vorab zum Einknicken zu bewegen“ vermutet Sander-Beuermann: „Wir halten das Recht auf Vergessen grundsätzlich für eine gute Sache, aber hier wird es zum Exzess getrieben“.
Medienecho:
Das PHT fragt sich in diesem Zusammenhang, wieso eine kleine, explizit deutsche Suchmaschine, die zwischenzeitlich erfolgreich und nicht ganz unbedeutend ist, von der geneigten Anwältin verklagt wird. Insbesondere in einer Größenordnung, die dieser Suchmaschinenbetreiber niemals aufbringen könnte.
Somit stehen exorbitant hohe Gerichtskosten für den Verlierer an. Sowohl, wenn die Rechtsanwältin verliert, als auch, wenn der Suchmaschinenbetreiber verliert. Und der SUMA e. V. wird diese Kosten ganz sicher nicht aufbringen können – sondern lediglich (Privat) Insolvenz anmelden. Bei Rechtsanwälten sieht das dagegen ganz anders aus – und das wissen diese – und auch das Gericht.
Selbst wenn die Klage erfolgreich wäre, ist das deutsches Recht, nach dem sich keine ausländische Suchmaschine zu richten hätte. Die gleichen Suchergebnisse wären also immer noch im Netz. Demzufolge wäre die Klage, wenn sie von einer Person in Deutschland für deutsche Suchmaschinen stammte, Makulatur. Also muss da doch was anderes hinterstecken.
Grundsätzlich muss man sich bei einer solchen Intervention immer fragen: „Wer hat was davon?“
Übrigens, wenn das PH T das machte, würde es interessant: Pressebüro Hammaburger Texte (PHT) – Hertha-Margarethe Kerz. Nix mehr mit Fußballergebnissen des Vereins Hertha BSC. Keine Interna mehr rein gar nix…… Wollen wir das wirklich?
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